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Krankenkassenbeiträge für Treppenlifte: Was Sie wissen müssen
Krankenkassenbeiträge für Treppenlifte: Was Sie wissen müssen
Posted by on 2024-05-22
In der Schweiz, wie auch in vielen anderen Ländern, stehen Menschen mit eingeschränkter Mobilität vor vielen Herausforderungen im Alltag. Eine dieser Herausforderungen kann das Überwinden von Treppen sein. Hier können Treppenlifte eine signifikante Erleichterung bieten und dazu beitragen, die Lebensqualität der Betroffenen zu erhöhen. Die Frage nach den Kosten und der Finanzierung solcher Hilfsmittel ist daher von grosser Bedeutung.
Treppenlifte sind in der Regel kostspielige Investitionen. Da sie jedoch für viele Menschen eine notwendige Anschaffung darstellen, ist es wichtig zu verstehen, wie die Krankenkassenbeiträge in diesem Kontext funktionieren.
Zuerst sollte man wissen, dass die Grundversicherung in der Schweiz bestimmte Leistungen abdeckt. Jedoch gehören Treppenlifte nicht zum Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Das bedeutet, dass die Kosten für einen Treppenlift normalerweise nicht direkt von den Krankenkassen übernommen werden.
Allerdings gibt es Ausnahmefälle: Wenn ein Treppenlift aus medizinischen Gründen unbedingt erforderlich ist und als notwendiges Hilfsmittel gilt, können Patientinnen und Patienten bei ihrer Zusatzversicherung oder bei öffentlichen Einrichtungen - etwa bei der Invalidenversicherung (IV) - um Unterstützung ansuchen. Es lohnt sich also zu prüfen, ob man Anspruch auf Leistungen aus einer solchen Zusatzversicherung hat oder ob andere soziale Institutionen Beiträge leisten können.
Um festzustellen, ob ein Anspruch besteht, muss oft ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Darin muss deutlich gemacht werden, weshalb ein Treppenlift notwendig ist und warum andere Lösungen (wie z.B. Umzug in eine barrierefreie Wohnung) nicht möglich sind.
Ist diese Hürde genommen und angenommen man erhält Unterstützung für den Einbau eines Treppenlifts durch die IV oder eine Zusatzversicherung – was ja durchaus vorkommt – dann wird meist nur ein Teilbetrag übernommen. Der Restbetrag muss entweder privat finanziert oder durch andere Sozialleistungen gedeckt werden.
Es empfiehlt sich daher schon frühzeitig mit verschiedenen Stellen Kontakt aufzunehmen: sowohl mit der eigenen Krankenkasse als auch mit weiterführend beratenden Stellen wie Pro Infirmis oder dem Schweizerischen Rotkreuz. Diese Organisationen bieten oft Beratungsleistungen an und können konkret helfen herauszufinden welche Möglichkeiten zur Kostendeckung bestehen könnten.
Abschließend sei gesagt: Auch wenn die direkte Finanzierung eines Treppenlifts durch Krankenkassenbeiträge eher unwahrscheinlich ist so gibt es doch Wege um Unterstützung zu erlangen – seien es partielle Beiträge von Versicherungen oder komplette Übernahmen durch staatliche Sozialwerke bei gegebener Notwendigkeit und entsprechender Bedürftigkeit des Antragstellers.
Jeder Fall ist individuell zu betrachten; aber Informationssuche lohnt sich immer! Denn trotz aller Hindernisse sollte niemand aufgrund finanzieller Sorgen auf seine Mobilität innerhalb des eigenen Zuhauses verzichten müssen.
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